Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung ist ein neues Gesetz in Deutschland, bei dem die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet sind allen Datenverkehr zu protokollieren.
Und zwar wird gespeichert:
- Fax
- Telefon
- Handy
- eMail
- WWW Verkehr
Die Vorratsdatenspeicherung umfasst:
- Wer hat wann mit wem telefoniert
- wer hat wem ein Fax geschickt
- wer hat wem eine SMS geschickt und wo hat man sich zu diesem Zeitpunkt befunden (Ortsbestimmung)
- dasselbe für Handygespräche
- wer hat wem eine eMail geschickt
- wer ist wann auf welchen Seiten im Netz gewesen
vgl www.vorratsdatenspeicherung.de