So beschwert sich die Verbraucherzentrale Berlin darüber, dass die Verbraucher, welche die Call-by-Call Einwahl von Avanio genutzt haben gleich eine Monatsclubmitgliedschaft erwerben zum Preis von 4,50 Euro.
Die Verbraucherzentrale dazu:
Nonsens und rechtlich nicht haltbar. Auf diese Weise kann keine Clubmitgliedschaft zustande kommen und eine monatlichen Zahlungspflicht begründet werden.
Der Avanio Club wird von der Dresdener Firma Funsurf24 GmbH zur Verügung gestellt, gegen, eben diese,, die Verbraucherzentrale nun eine Abmahnung erteilt hat.,
Doch Klagen ür den normalen Verbraucher ist keine Lösung wie die Stuftung Warentest meint:
Der Aufwand, die Erstattung von unberechtigten Gebühren gerichtlich zu erzwingen, ist ür kleinere Beträge jenseits jeden vernünftigen Verhältnisses. Nicht mal Inhabern einer Rechtsschutzversicherung ist zu empfehlen, ein Verfahren anzustrengen. Sie laufen Gefahr, dass die Versicherung ihnen nach Übernahme der Kosten ür eine Klage auf Rückzahlung der Avanio-Gebühren kündigt.
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