Kippt das BKA-Gesetz!

Auch wenn es sich komisch anhört, aber die Piratenpartei will das BKA-Gesetz kippen. Und dies ist auch gut so, denn durch dieses Gesetz nähern wir uns wieder ein wenig den früheren Stasi oder Gestapo Methoden an.

Hier nun einmal ein Überblick über das Gesetz.

Das Gesetz hat mehrere Punkte, der Übersicht halber haben wir nun die wichtigsten bzw. schlimmsten aufgezeigt. Den Rest findet man im einmachglas blog.

Das BKA ist nach dem Gesetz mit einigen Geheimdienstmethoden ausgestattet, welche da wären

  • Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
  • Personen erkennungsdienstlich behandeln
  • Personen vorladen (diese müssen erscheinen)
  • Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
    1. langfristige Observation von Personen
    2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
    3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
    4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
  • Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern
  • Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen

Im Gesamtbild heisst dies, dass das BKA quasi jeden Bürger komplett überwachen kann. Im Fall eines Terroristen sicherlich eine gute Sache, denn solche Leute wollen wir ja nicht im Land haben, geschweige denn, dass diese Anschläge verüben.

Doch das Problem geht soweit, dass das BKA auch auf Vorrat gespeicherte Daten durchforsten kann und somit theoretisch frühere kleinere Verbrechen aufdecken kann und dann ist es nicht mehr weit, bis diese auch an die normale Polizei weitergeleitet werden. Mit kleineren Verbrechen meine ich dann u.a. auch die (fälschlicherweise) sogenannten Raubkopien.

Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind. Journalisten sind zum Beispiel davon ausgenommen

Quelle gulli

Aber es gibt die Möglichkeit bei der Online-Petition mitzuwirken, jeder ist dazu aufgerufen!

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One comment

  1. Es ist ne Schweinerei !!Das BKA-Gesetz darf nicht kommen !!!
    Anderseits hinterlässt man hier seinen Fingerabdruck und was passiert damit ??
    Immer eine gesunde Portion Misstrauen ,bei solchen Aktionen …
    Oder wie meine O M A Sagte traue niemanden nur dir selbst !!!
    MfG Killi

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