my-adventskalender.de – Keine Zahlungspflicht

Auf der betroffenen Seite gibt es einen Adventskalender bei dem, durchs Öffnen von Türen, Gewinne abzustauben sind. Doch nach der Anmeldung gibt es erstmal eine Rechnung.

Thomas Bradler ist Spezialist ür Finanzdienstleistungen im Referat Kollektiver Rechtsschutz beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dem Dachverband der deutschen Verbraucherzentralen. Im Interview mit Computerbetrug.de erklärt der Jurist, wie Verbraucher reagieren sollten, wenn sie Rechnungen oder Briefe von Inkassofirmen wegen der Seite my-adventskalender.de erhalten.

Ergebnis des Interviews, der vzbv hat die Seite im Dezember abgemahnt, da die Kosten nicht erkennbar waren. Dies hat allerdings nichts damit zu tun, das die Seite evtl. unseriös ist.

Nur, dass die Verträge, die dort vor Zeit der Änderung abgeschlossen wurden, nicht gültig sind.

Bradler: Die Verbraucherzentralen raten in diesem Fall, also wenn die Kostenpflichtigkeit tatsächlich übersehen wurde, die Rechnung nicht zu begleichen. Stattdessen sollte man sich einmal schriftlich und am besten per Einschreiben/Rückschein an das Unternehmen wenden und darlegen, dass man keinen kostenpflichtigen Vertrag abschließen wollte und das Angebot für kostenfrei hielt. Hilfsweise sollte man von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen, auch wenn der Anbieter behauptet, dass ein solches nicht bestehe

Für mehr Informationen bitte das gesamte Interviews durchlesen.

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2 comments

  1. Redaktion Nebenjob-Heimarbeit

    Eine Seite wird abgemahnt und gleichzeitig beginnen 5 neue Seiten damit, die Abzocke mit ähnlicher Vorgehensweise und unter anderem Namen erneut abzuziehen.

    Solange die Gesetze nicht schärfer werden, werden die Abzocker leider eine Menge Geld einstecken, ohne dabei wirklich bestraft zu werden.

  2. Schlimm das es die Seite immer noch gibt…

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