Es gubt nun endlich einen neuen Gesetzesentwurf zu diesem Thema. Ob dieser unerlaubte Telefonanrufe, sog. Cold-Calls, allerdings verhindert oder einschränkt ist die Frage.
Die Bundesjustizministerin Frau Zypries sagte dazu:
Wir schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher wirkungsvoll vor unerwünschten Werbeanrufen und Kostenfallen im Internet, ohne die Wirtschaft mit unpraktikablen Regelungen zu belasten.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich künftig leichter von Verträgen lösen, die sie am Telefon abgeschlossen haben, und wir schützen sie besser vor untergeschobenen Verträgen. Unseriöse Firmen, die sich über das bestehende Verbot unerlaubter Telefonwerbung hinwegsetzen, müssen damit rechnen, mit empfindlichen Geldbußen
belegt zu werden. Um der schwarzen Schafe der Branche besser habhaft zu werden, darf außerdem bei Werbeanrufen künftig die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden.
Das die Anrufe nerven, weiss jeder, dennoch scheint es dass mit 86% nur recht wenig Verbraucher ein Problem damit haben. Dennoch ist diese Art generell schon verboten, aufgrund des Gesetzes des unlauteren Wettbewerbs. Doch es klingelt immer wieder in deutschen Wohnzimmern.
Die Neuerungen in diesem Entwurf
- generell 50.000 Euro Geldbuße
- keine Rufnummernunterdrückung bei vorher eingewilligten Anrufen, sonst 10.000 Euro Geldbuße
- mehr Möglichkeiten abgeschlossene Verträge zu widerrufen
Gerade die Änderungen beim Widerruf sind interessant. So darf zB noch nach 3 Monaten widerrufen werden, falls man erst dann wirklich bemerkt, dass man seinen Telefonanschluss geändert hat.
Weitere Informationen und Beispiele im Verbrauchenrechtblog.